Aktuelles



05.02.2010

Brother vs. Pelikan und Geha



Noch im Dezember 2009 gab es eine Auseinandersetzung wegen der LC970 und LC1000 Tinten. Jetzt soll Pelikan ein Gebrauchsmuster bei den Nachfolgern LC980 und LC1100 verletzt haben.

"Am 2. Februar 2010 hat das Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen die Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG und die German Hardcopy AG (Geha) erlassen, wie der japanische Druckerhersteller Brother heute mitteilte. Beiden Unternehmen soll damit der Vertrieb bestimmter Tintenpatronen in Deutschland untersagt werden, bei denen Brother Rechte des geistigen Eigentums verletzt sieht."

Genauer gesagt:

"Nach Auffassung des Druckerherstellers Brother verletzen die von Pelikan und Geha hergestellten Tintenpatronen, die zu den Brother-Originalen LC980 und LC1100 kompatibel sind, "Gebrauchsmuster" die Brother in Deutschland am 12.11.2009 registriert hat. Laut Pelikan handelt es sich um Gebrauchsmuster, die auf "Merkmale einer durch einen Erfassungsabschnitt bewirkten Signalfolge" (DE 20 2005 021 768.9) und einer "beweglichen Abdeckung" (DE 20 2008 017 531.3) einer Tintenpatrone gerichtet sind.

 

Brother will Pelikan zunächst auf die Schutzrechte hingewiesen haben. Pelikan soll indes der Meinung gewesen sein, dass die kompatiblen Tintenpatronen keine Rechte Dritter verletzen und dass die Gebrauchsmuster nicht rechtsbeständig seien. Aus diesem Grund habe Pelikan die kompatiblen Patronen weiterhin verkauft."

Mit der Einstweiligen Verfügung "entschied das Landgericht im Fall der "beweglichen Abdeckung" zugunsten Pelikans, im Fall der "Signalfolge" zugunsten des Druckerherstellers.

Pelikan hat gegen die beiden Gebrauchsmuster Löschungsanträge gestellt. Pelikan ist der Meinung, dass weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt.

Die betroffenen Produkte stellt Pelikan bereits in einer veränderten Ausführung her."

 

Ihre Sandra Meinhardt

Cambolo GmbH

 

Quelle: www.heise.de; www.druckerchannel.de



Zur Übersicht